Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert lebenslanges Lernen
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Vorteile der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein für die Förderung von Arbeitnehmenden hat und wie Sie diesen auch als freiberufliche oder selbstständige Person in Anspruch nehmen können.
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des "Landesprogramms Arbeit 2021-2027". Durch ihn werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für beschäftigte Personen, Auszubildende, Inhaber und Inhaberinnen von Kleinstbetrieben und freiberufliche Personen gefördert.
Förderungen wie diese sind in Zeiten von Digitalisierung und New Work wichtig, wenn sich der Arbeitsalltag kontinuierlich verändert und Arbeitnehmende sowie Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Wer mit den fortlaufenden Veränderungen mithalten möchte, sollte sich regelmäßig weiterbilden.
Wer wird gefördert?
Ab dem 01. März 2024 fokussiert sich die Förderung auf Erwerbstätige im Angestelltenverhältnis.
Wenn sie also wohnhaft in Schleswig-Holstein sind und den folgenden Punkt erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf die Zuschüsse:
- Erwerbstätige Personen in einem Arbeitsverhältnis, aus dem sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (Arbeitnehmende einschließlich geringfügig beschäftigter Personen mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein)
Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
Der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein fördert bis zu 40 % der anfallenden Seminarkosten. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 1.500 Euro pro Antragstellenden und Kalenderjahr.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Selbstbeteiligung von mindestens 60 % erforderlich: Diesen Anteil trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beziehungsweise der oder die selbständig Erwerbstätige. Freiberufliche Personen müssen dementsprechend den Arbeitgeber/innenanteil übernehmen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind die Seminarkosten Ihrer beruflichen Weiterbildung. Es werden ausschließlich beruflich relevante Weiterbildungsseminare gefördert. Dabei wird darauf geachtet, dass die Weiterbildung Ihrem eigenen beruflichen Fortkommen oder der persönlichen Weiterentwicklung dient.
Achtung: Ab dem 01. März 2024 sind einige Weiterbildungen ausgeschlossen.
Eine Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung.
(vgl. § 2 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – WBG).
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen ab 16 Zeitstunden. Der Weiterbildungsbonus sieht es vor, dass Ihre Weiterbildung bei einem Weiterbildungsträger stattfindet, dessen Betriebssitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt. Allerdings haben Sie die Möglichkeit eine schriftliche Erklärung mit dem Antragsformular einzureichen, wenn keine entsprechende Weiterbildung in Schleswig-Holstein angeboten wird – dann kann auch ein anderer Durchführungsort infrage kommen. Auch muss der Weiterbildungsträger nach DIN ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert sein. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die ZFU notwendig.
Bedenken Sie außerdem: Aufstiegsfortbildungen wie der Bachelor Professional werden generell nicht über den Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein, sondern über das Aufstiegs-BAföG gefördert.
Ausnahmen bei der Bewilligung
Bevor Sie den Weiterbildungsbonus beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass der Anspruch auf die Förderung gegeben ist. Dafür sind einige wenige Besonderheiten zu beachten:
Ausgenommen sind Erwerbstätige bzw. Beschäftigte Personen
- eines Weiterbildungsträgers bzw. einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen,
- in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen, Bundesländer, Bund),
- in Religionsgemeinschaften – nicht betroffen von dieser Regelung sind Beschäftigte Personen der Kirchen gemäß Art. 140 GG i. V. m. 137 Weimarer Reichsverfassung und
- in Transfergesellschaften.
Außerdem können keine Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die
- bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für die bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde,
- im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) gefördert werden bzw. für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder
- bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden.
Ansprechpersonen und Antragstellung
Ab dem 01. März 2024 kann der Antrag ausschließlich digital mit dem elektrischen Personalausweis über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein gestellt werden.
Die Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Alle Informationen für die Beantragung des Weiterbildungsbonus finden Sie auf der Homepage der IB.SH. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, denn der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht und bewilligt werden.
Warten Sie nicht zu lange: Beantragen Sie jetzt den Weiterbildungsbonus Schleswig Holstein und machen Sie damit den ersten Schritt, um Ihre Fachkenntnisse und beruflichen Chancen zu verbessern!
Update: Dieser Artikel wurde am 20.02.2024 von unserer Redaktion überarbeitet.