Weiterbildungsstipendium – Infos für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger
Nach der ersten Berufsausbildung muss noch nicht Schluss sein: Viele junge Menschen streben weitere Qualifikationen an und legen damit den Grundstein für ihren beruflichen Erfolg. Das Problem? Die anfallenden Kosten stellen oftmals ein Hindernis auf dem Weg zum beruflichen Aufstieg dar. Um diese Kosten zu senken, bietet das Bundesbildungsministerium das Weiterbildungsstipendium für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger an. Auf diesem Wege können Sie sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiter qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit entdecken.
Erfahren Sie nachfolgend alles rund um Ihre Möglichkeiten zur Förderung und welches Stipendium das passende für Sie sein könnte.
Wer hat Anspruch auf das Stipendium?
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte aus allen Berufsbereichen, die nach einem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung eine weitere fachliche oder überfachliche Weiterbildung anstreben. Voraussetzung für ein Stipendium ist ein besonders guter Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Ein besonders guter Abschluss äußert sich nach den Vorgaben für das Weiterbildungsstipendium in einem der folgenden Punkte:
- Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder
- Erreichen von Patz 1-3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder
- Begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule für die Qualifikation
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie unter 25 Jahren alt sind. Bedenken Sie: Freiwilligendienste oder Elternzeit können Ihnen angerechnet werden! Damit ist es Ihnen möglich bis zu drei Jahre länger in die Förderung aufgenommen zu werden.
Einen Überblick über alle wichtigen Details erhalte Sie in den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind.
Was wird gefördert?
Das Stipendium unterstützt Sie bei den Kosten für fachliche Weiterbildungen wie zum Beispiel für die Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker oder zur Staatlich geprüften Technikerin. Ebenso sind fachübergreifende Lehrgänge wie der Ausbilderlehrgang oder Intensivsprachkurse förderfähig.
Generell gilt: Es werden anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen, gefördert. Dazu zählen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie)
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement)
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (z.B. Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)
Sie müssen die Förderung vor Beginn Ihrer Maßnahme beantragen. Nachdem die Maßnahme für förderfähig erklärt wird, können Sie Zuschüsse zu folgenden Kosten erhalten:
- Kosten der Weiterbildungsmaßnahme
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme
Finanzielle Förderung
Die Zuschüsse sind verteilt auf drei Förderjahre, in denen die Weiterbildung berufsbegleitend unterstützt wird. Das Weiterbildungsstipendium wird beginnend mit dem Tag der Aufnahme in das Programm für einen festen Zeitraum vergeben. Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Bedenken Sie: Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Beantragung der Förderung
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Das Stipendium wird abhängig von Ihrem Beruf von der Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der Ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist, vergeben. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zuständig. Beim SBB erfahren Sie auch alles Weitere zum Bewerbungsprozess
Unterschied zum Aufstiegsstipendium
Achtung Verwechslungsgefahr! Oftmals herrscht bei der Beantragung Unklarheit darüber, welches Stipendium das passende ist. Das Aufstiegsstipendium wird ebenfalls vom BMBF und der SBB angeboten. Es unterstützt besonders begabte Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung und Praxiserfahrung dabei, einen ersten akademischen Hochschulabschluss zu erwerben.
Dabei wird ein erstes Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend gefördert. Der Unterschied zu vielen anderen Stipendien ist, dass der Schulabschluss keine Rolle spielt. Es kommt auf Ihre Leistungen in der Berufsausbildung und der Berufspraxis an – es werden demnach auch Arbeitnehmende angesprochen, die bereits mehrere Jahre im Beruf stehen.
Welche Förderung passt zu mir?
Haben Sie Interesse an einer Aufstiegsfortbildung oder einer Weiterbildung, aber kommen als Stipendiat oder Stipendiatin nicht infrage? Es gibt noch viele weitere Fördermöglichkeiten, die Ihren beruflichen Aufstieg ermöglichen: Das Aufstiegs-BAföG unterstützt die Teilnehmenden im Rahmen der Kfw Förderung durch Beiträge für die Fortbildungskosten und zum Lebensunterhalt. Anspruch auf die Zuschüsse haben Sie unter anderem in dem Lehrgang Bachelor Professional.
Sind Sie wohnhaft in Schleswig-Holstein? Dann kommt für Sie der Weiterbildungsbonus PRO infrage. Dieser fördert Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für beschäftigte Personen, Auszubildende, Inhaber und Inhaberinnen von Kleinstbetrieben und freiberufliche Personen.