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Soldatenjacke über Stuhl in Schulungsraum
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Wehrdienst zu Ende – Was nun?

Nach Dienstzeitende steht vielen Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten ein beruflicher Neustart bevor. Es gilt nach langer Tätigkeit bei der Bundeswehr wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen – und genau das stellt für die meisten eine große Herausforderung dar. Die Anforderungen an Arbeitnehmende haben sich geändert: Viele Unternehmen legen viel Wert darauf, dass Bewerbende über praktische Berufserfahrung verfügen. Wie kann der (Wieder-)Einstieg ins zivile Berufsleben dennoch gelingen?

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Soldatenversorgungsgesetz
  2. Berufsförderung während des Wehrdienstes
  3. Förderung der schulischen und beruflichen Bildung
  4. Zuständiger Berufsförderungsdienst

Das Soldatenversorgungsgesetz

Das sogenannte Soldatenversorgungsgesetz, kurz SVG, regelt die Versorgung der ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der deutschen Bundeswehr sowie ihrer Hinterbliebenen. Im Rahmen der Berufsförderung werden die Soldatinnen und Soldaten auf eine zivilberufliche Tätigkeit nach ihrer Dienstzeit vorbereitet. Sie erhalten Unterstützung, um sich bereits vor Ende ihrer Zeit bei der Bundeswehr individuell weiterzubilden. Dabei erhalten Sie wichtige Qualifikationen, die auf dem aktuellen Arbeitsmarkt sehr gefragt sind. Die Betreuung endet bei erfolgreicher Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.

Alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit haben Anspruch auf die Berufsförderung. Dabei gilt: Je länger Sie bei der Bundeswehr sind, desto mehr Möglichkeiten der Berufsförderung stehen Ihnen zur Verfügung. Die Leistungen sind innerhalb der Dienstzeit und bis zu sieben Jahre nach Dienstzeitende abrufbar.

Auch Freiwillig Wehrdienst Leistende können in Abhängigkeit der Wehrdienstzeit an Angeboten des Berufsförderungsdienstes (BFD) der Bundeswehr teilnehmen. Allerding sind die Ansprüche nicht so umfangreich wie bei Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Das gilt ebenso für Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze sowie in Einzelfällen auch für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.

Berufsförderung während des Wehrdienstes

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr hat die Aufgabe, Sie bei dem Einstieg in das zivile Erwerbsleben zu unterstützen. Dafür erhalten Sie als Soldatin oder Soldat auf Zeit bereits während Ihrer Dienstzeit eine Vielzahl an Angeboten. Dazu gehören:

  • Individuelle Beratung bei der Berufswahl und gezielte Förderung der dafür erforderlichen schulischen und beruflichen Qualifizierungen
  • Informationsveranstaltungen sowie Job- und Bildungsmessen
  • Passgenaue Vermittlung von Arbeits-, Umschulungs- und Praktikumsplätzen
  • Berufliche Rehabilitation gesundheits- beziehungsweise einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten
  • Erstattung der Kosten für Vorstellungsreisen, den Umzug an den neuen Wohnort sowie die Umschreibung militärischer Berechtigungen in Zivil anerkannte Nachweise
  • Exklusive Vorteile bei der Bewerbung für den öffentlichen Dienst

Über 900 qualifizierte Fachkräfte bereiten Sie auf ihren nächsten Lebensabschnitt vor: Sie werden bundesweit und im Ausland betreut. Nutzen Sie ihre militärische Zeit, um sich mit dem umfangreichen Förderungs- und Dienstleistungsangebot fachlich weiterzubilden und Berufserfahrung in verschiedenen Branchen zu sammeln. Auf diesem Wege können Sie herausfinden, welcher Tätigkeitsbereich zu Ihnen passt.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Durch eine frühzeitige Teilnahme an Bildungsmaßnahmen können vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt und zusätzliche Qualifikationen erworben werden. Dadurch kann Ihr Berufsstart beschleunigt oder der Weg für eine Weiterbildung Ihrer Wahl eröffnet werden.

Mit der TAN den erfolgreichen (Wieder-)Einstieg ins zivile Berufsleben starten

Die Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker an unserer Techniker Schule in Kiel oder Rostock macht es möglich.

Förderung der schulischen und beruflichen Bildung

Durch das Soldatenversorgungsgesetz haben Sie ebenfalls einen gestaffelten Anspruch auf die Förderung der schulischen und beruflichen Bildung – dieser ist abhängig von Ihrer individuellen Verpflichtungszeit. In Zusammenarbeit mit dem BFD wird Ihr individuelles Wiedereinstiegsziel festgelegt und ein für Ihre Ziele passender Förderplan entwickelt. Zum Angebot zählen zum einen interne Maßnahmen, welche in Zusammenarbeit mit ausgewählten Bildungsunternehmen an den aktuellen Bedarf der Förderberechtigten angepasst sind. Der BFD hat hierzu einen eigenen Bildungskatalog und einen Seminarkatalog eigens für Offiziere erarbeitet. Zum anderen haben Sie Anspruch auf die Förderung externer Maßnahmen von Bereichen, die intern nicht abgedeckt werden.

Die Bundeswehrfachschulen sind zuständig für die schulische Bildung: Sie können hier höherwertige Schulabschlüsse erwerben oder Vorbereitungskurse besuchen, die Sie zum Beispiel auf einen Studienbeginn vorbereiten. Zum Angebot gehört auch die Ausbildung zur Staatlich geprüften Erzieherin oder zum Staatlich geprüften Erzieher. Eine verkürzte Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement wird ebenfalls angeboten.

Für Ihre berufliche Bildung sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Betriebe, Verwaltungen und Hochschulen zuständig. Hier haben Sie als ehemaliger Soldat oder ehemalige Soldatin auf Zeit die Möglichkeit, eine fachberufliche Aus-, Fort-, und Weiterbildung zu beginnen. Die TAN bietet Ihnen in Kiel und Rostock eine Reihe von speziell zugeschnittenen Seminaren und Lehrgängen an. Gerne beraten wir Sie in einem individuellen Beratungstermin über Ihre Möglichkeiten.

Grundsätzlich gilt laut Soldatenversorgungsgesetz: Sie können keine Förderung für Ihre berufliche Bildung in Anspruch nehmen, wenn zuvor keine Beratung durch den Berufsförderungsdienst stattgefunden hat!

Zuständiger Berufsförderungsdienst

Der BFD der Bundeswehr besteht bundesweit aus 16 regionalen Organisationseinheiten, neun gemeinsamen Beratungsbüros mit der Karriereberatung, 70 Standortteams und einem Beratungsbüro für das europäische Ausland und die USA zur Unterstützung und Betreuung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Sie können über die Stellenbörse für Soldaten und Soldatinnen den für Sie zuständigen BFD ermitteln.

Mit Ihrer Beratungsperson beantragen Sie konkrete Bildungsmaßnahmen, die zur Aus- und Weiterbildung im Sinne des Förderplans dienen. Der Förderantrag kann ebenfalls nach dem offiziellen Beginn der Bildungsmaßnahme eingereicht werden, allerdings kann in diesem Fall lediglich eine anteilige Förderung ab Eingang des schriftlichen Antrags erfolgen.

Lehrgänge mit IHK-Abschluss
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Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Elektrotechnik (IHK), m/w/d

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