Weiterbildungsbonus PRO Schleswig-Holstein für Auszubildende, Erwerbstätige und Selbstständige
In Zeiten von Digitalisierung und “New Work” verändert sich der Arbeitsalltag kontinuierlich und stellt Arbeitnehmende sowie Unternehmen vor neue Herausforderungen. Wer mit den fortlaufenden Veränderungen mithalten möchte, sollte sich regelmäßig weiterbilden. Auf diesem Wege fördern Sie Ihre beruflichen Perspektiven und sichern sich für die Zukunft einen geeigneten Arbeitsplatz. Auch für Ihr Unternehmen ist eine gute Qualifikation der Mitarbeitenden ein entscheidender Erfolgsfaktor. Zudem gilt die berufliche Weiterbildung als wichtiger Grundstein für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein.
Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und insbesondere die Kurzarbeit wird Arbeitnehmenden das sogenannte “lebenslange Lernen” derzeit erschwert. Oftmals sind für viele die anfallenden Weiterbildungskosten zu hoch. Außerdem erfordert die pandemiebedingt beschleunigte Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und digitaler Verfahren eine nachhaltige Anpassung und Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten.
Darauf hat das Land Schleswig-Holstein reagiert: Der ehemaligen Weiterbildungsbonus wurde zum 01. Juni 2021 in den Weiterbildungsbonus PRO überführt und die Förderkriterien entscheidend verbessert. Welche Vorteile das für die Förderung Ihrer Mitarbeitenden birgt und wie Sie diese auch als selbstständig tätige Person in Anspruch nehmen können, erfahren Sie hier.
Was ist der Weiterbildungsbonus PRO?
Der Weiterbildungsbonus PRO ist eine Maßnahme des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen des “Landesprogramm Arbeit” und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Es werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für beschäftigte Personen, Auszubildende, Inhaber und Inhaberinnen von Kleinstbetrieben und freiberufliche Personen gefördert.
Was ist neu? Im Vergleich zu dem bisherigen Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beinhaltet der neu eingeführte Weiterbildungsbonus PRO eine attraktivere Eigenanteil-Regelung. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin anstatt 50 % nur noch 10 % der Weiterbildungskosten Ihrer Mitarbeitenden übernehmen. Das bezieht sich ebenfalls auf den Eigenanteil von selbstständig oder freiberuflich arbeitenden Personen. Zudem entfallen seit Februar 2022 die bisherigen Einkommensgrenzen – es sind nun viel mehr Beschäftigte Personen antragsberechtigt.
Das Programm läuft vorerst bis zum 30. Juni 2023, um den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie entgegenzuwirken. Während der Laufzeit wird der reguläre Weiterbildungsbonus ausgesetzt.
Auch für Auszubildende interessant
Wenn sie wohnhaft in Schleswig-Holstein sind und einen der folgenden Punkte erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf die Zuschüsse:
- Erwerbstätige Personen in einem Arbeitsverhältnis aus dem sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen (u.a. Arbeitnehmende einschließlich geringfügig Beschäftigte Personen)
- Erwerbstätige Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen (u.a. selbstständig oder freiberuflich arbeitende Personen, Inhaberinnen und Inhaber von Kleinstbetrieben) mit Betriebssitz und Geschäftsbetrieb in Schleswig-Holstein
- Auszubildende (es werden nur Weiterbildungsinhalte gefördert, die nicht Bestandteil der Ausbildung sind)
Wie hoch sind die Förderzuschüsse?
Der Weiterbildungsbonus PRO SH fördert bis zu 90 % der anfallenden Seminarkosten. Die maximale Fördersumme beträgt dabei 1.500 Euro pro Weiterbildung und Teilnehmenden. Absolviert eine Person mehrere Kurse, deckelt sich die maximale Fördersumme bei 6.000 Euro.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist eine Selbstbeteiligung von mindestens 10 % erforderlich: Diesen Anteil trägt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Die Selbstbeteiligung würde dementsprechend bei einer Weiterbildung von 1.500 Euro nur 150 Euro betragen. Fallen durch die Maßnahmen mehr als 1.500 Euro an, müsste diese Differenz ebenfalls vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin übernommen werden.
Freiberuflich tätige Personen oder Inhaber und Inhaberinnen müssen die Selbstbeteiligung von 10 % und mögliche zusätzliche Kosten selbst übernehmen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind die Seminarkosten Ihrer beruflichen Weiterbildung. Dabei wird darauf geachtet, dass die Weiterbildung Ihrem eigenen beruflichen Fortkommen oder der persönlichen Weiterentwicklung dient.
Eine Weiterbildung ist die Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung.
(vgl. § 2 Abs. 3 Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein – WBG).
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen ab 160 Euro bzw. ab 16 Stunden. Der Weiterbildungsbonus PRO sieht es vor, dass Ihre Weiterbildung bei einem Weiterbildungsträger stattfindet dessen Betriebssitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegt. Allerdings haben Sie die Möglichkeit eine schriftliche Erklärung mit dem Antragsformular einzureichen, wenn keine entsprechende Weiterbildung in Schleswig-Holstein angeboten wird – dann kann auch ein anderer Durchführungsort infrage kommen.
Bedenken Sie außerdem: Aufstiegsfortbildungen wie der Bachelor Professional werden generell nicht über den Weiterbildungsbonus PRO, sondern über das Aufstiegs-BAföG gefördert.
Ausnahmen bei der Bewilligung
Bevor Sie für Ihre Mitarbeitenden den Weiterbildungsbonus PRO beantragen, sollten Sie sicherstellen, dass der Anspruch auf die Förderung gegeben ist. Dafür sind einige wenige Besonderheiten zu beachten:
Ausgenommen sind Erwerbstätige bzw. Beschäftigte Personen
- eines Weiterbildungsträgers bzw. einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen,
- in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Kommunen, Bundesländer, Bund),
- in Religionsgemeinschaften – nicht betroffen von dieser Regelung sind Beschäftigte Personen der Kirchen gemäß Art. 140 GG i. V. m. 137 Weimarer Reichsverfassung undf´
- in Transfergesellschaften.
Ferner können keine Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden, die
- bereits durch eine andere Stelle gefördert werden bzw. für die bereits ein Antrag bei einer anderen Stelle gestellt wurde,
- im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) gefördert werden bzw. für die ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder
- bei Landwirtschaftskammern durchgeführt werden.
Ansprechpersonen und Antragstellung
Die Förderung durch den Weiterbildungsbonus PRO beginnt frühestens am 01.06.2021 und muss spätestens am 30.06.2023 beendet sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie sollten beachten, dass in Abhängigkeit von der Inanspruchnahme des Weiterbildungsbonus PRO und des insgesamt zur Verfügung stehenden Budgets die Förderung auch vor dem 30.06.2023 beendet werden kann.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Alle Informationen über beizufügende Belege und die Formulare für die Beantragung des Weiterbildungsbonus PRO finden Sie auf der Homepage der IB.SH. Dort erhalten Sie ebenfalls eine ausführliche Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein, denn der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung eingereicht und bewilligt werden.
Warten Sie also nicht zu lange: Beantragen Sie jetzt den Weiterbildungsbonus PRO und machen Sie damit den ersten Schritt, um Ihre Fachkenntnisse und beruflichen Chancen zu verbessern!