Für einen finanziell sicheren Start in Ihre Zukunft!
Für eine Weiterbildung gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung.
Ausbildung für Ihre Zukunft
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten sind als Werbungskosten absetzbar (über dem Werbungskostenpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr).
Zuschüsse von Dritten (z. B. vom Arbeitsamt oder vom Arbeitgeber) reduzieren die steuerlich absetzbaren Aufwendungen.
Kosten sind steuerlich in dem Veranlagungsjahr geltend zu machen, in dem die Aufwendungen gezahlt worden sind.
Vollzeitausbildung ohne laufendes Einkommen: Verlust kann in späteren Jahren nach erfolgreicher Beendigung der Fortbildung von den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.
Beispiele (neben den eigentlichen Kursgebühren):
- Fachliteratur
- Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand
- Arbeitszimmer inkl. Ausstattung
- Computer
- Ggf. doppelte Haushaltsführung
Auf unserer Website wird im Folgenden auf geschlechterspezifische Bezeichnungen zugunsten der Übersichtlichkeit verzichtet. Es sind jeweils alle Personen (weiblich, männlich und divers) gemeint.