Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten -Grundmodul- (224)
Die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist nach § 3 Abs. 1 der BGV A3-Vorschrift nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchzuführen. Um diese eigenständig im Unternehmen durchführen zu dürfen, benötigen Sie eine entsprechende Ausbildung. Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können. Das Betreiben umfasst alle Tätigkeiten (Bedienen und Arbeiten) an und in elektrischen Anlagen sowie an und mit elektrischen Betriebsmitteln. Zum Instandhalten (siehe DIN 31051) gehören die Inspektion (Kontrolle), die Wartung und die Instandsetzung. In dem zweiwöchigen Lehrgang werden die notwendigen Grundlagen der Elektrotechnik in Theorie und Praxis nach BGG 944 vermittelt.
Auf einen Blick
- Seminarform:
- Tagesform
- Dauer:
- 10 Tage, 80 Unterrichtseinheiten
- Datum:
-
bis
- Ort:
-
Akademie für Technik Kiel, Schleusenstraße 1, 24106 Kiel
Anfahrt über Google Maps - Kosten:
-
2.261,00 €
- Anmeldung:
-
Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze verfügbar.
Inhalte:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei indirektem Berühren
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Grundlagen „Erste Hilfe“
- Fach- und Führungsverantwortung
- Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen
- Theoretische und praktische Prüfung
Kontaktdaten des Veranstalters:


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