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Geprüfter Technischer Betriebswirt (TBW) (308)
Laut Prüfungsordnung IHK:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis nachweist.
(2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrung erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Weiterbildung zum Technischen Betriebswirt vereint die technischen Fertigkeiten und Erfahrungen der Teilnehmer aus ihrer bisherigen beruflichen Praxis mit kaufmännischem Können und unternehmerischen Handlungskompetenzen, die sie im Lehrgang erwerben.
Grundlagen wirtschaftlichen Handelns und betrieblicher Leistungsprozess
- Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Finanzierung, Investition
- Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
- Management und Führung
- Organisation und Unternehmensführung
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Personalmanagement
- Situationsbezogenes Fachgespräch
- Anfertigung einer praxisnahen Projektarbeit
Bei einer Anmeldung bis drei Monate vor Lehrgangsbeginn gewähren wir
5 % Frühbucherrabatt.