Arbeitssicherheit im Unternehmen
Die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen wie nie zuvor im Fokus der Betriebe. Immer mehr Vorgaben und Pflichten müssen erfüllt werden und die Geschäftsführung muss diese kennen und entsprechend für ausreichende Schulung des Personals, eine sichere Ausstattung der Arbeitsplätze und eine rechtssichere Dokumentation sorgen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen und Behörden in allen Belangen der Arbeitssicherheit und steht als Berater zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen innerhalb unseres Seminarprogramms viele Themen rund um den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz – von der allgemeinen Wissensvermittlung für Führungskräfte und Mitarbeitende bis hin zur Schulung von Fachkräften zu Spezialthemen. Hier finden Sie eine Übersicht über unser Angebot.
Unser Lehrgangsangebot
Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit liegt beim Arbeitgeber. Ihm hat der Gesetzgeber die Fachkraft für Arbeitssicherheit als innerbetrieblichen Berater für alle Fragen des Arbeitsschutzes an die Seite gestellt. Sie hat somit großen Einfluss auf die effiziente Gestaltung aller Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Ihr Wirken ist wichtig – für die Mitarbeiter/innen wie für den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens.
In diesem Lehrgang werden die Lernfelder 1 bis 5 in hybrider Form unterrichtet. Die Durchführung des Lernfeldes 6 erfolgt über die zuständige Berufsgenossenschaft. Für die Anmeldung zum Lernfeld 6 wenden Sie sich bitte direkt an die für Ihren Arbeitsbereich zuständige Berufsgenossenschaft.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern müssen einen Sicherheitsbeauftragten bestellen, der die Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften überwachen und vor Unfall- und Gesundheitsgefahren waren soll. Darüber hinaus soll er sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen überzeugen. Wir bieten sowohl Ausbildungen zum Sicherheitsbeauftragen an, als auch Fortbildungen zum Auffrischen und Aktualisieren Ihrer Kenntnisse.
Die Brandschutzhelfer‑Schulung vermittelt Mitarbeitenden die notwendigen Kenntnisse zum vorbeugenden Brandschutz, zum richtigen Verhalten im Brandfall sowie zum sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und (in der erweiterten Form für Evakuierungshelfer) auch zur Unterstützung einer geordneten Evakuierung. In Theorie und Praxis werden rechtliche Grundlagen (u. a. ArbSchG, DGUV, ASR A2.2), betriebliche Brandschutzorganisation und realitätsnahe Löschübungen behandelt. Für Unternehmen ist so eine Schulung wichtig, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen, die Sicherheit von Beschäftigten zu erhöhen und Schäden sowie Ausfallzeiten im Ernstfall zu reduzieren.
Diese Seminare bieten wir auf Anfrage auch als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen an. Das ist besonders sinnvoll, da die Mitarbeitenden die Belange des Brandschutzes auf diese Weise in Ihrem Gebäude lernen können. Bei der Inhouse-Schulung können direkt die hauseigenen Räumlichkeiten, Flucht‑ und Rettungswege, Brandgefährdungen und betrieblichen Abläufe berücksichtigt werden. Dies erhöht die Handlungssicherheit sowie das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeitenden im Ernstfall deutlich. Bei Interesse an einer Inhouse-Brandschutz-Schulung: kontaktieren Sie uns!
Das Seminar „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten“ vermittelt praxisnah die rechtlichen Grundlagen sowie das notwendige Fachwissen, um diese Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung sachgerecht zu benutzen und u prüfen. Die Teilnehmenden lernen unter anderem Bauarten und sichere Benutzung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten, die Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Prüfungen sowie den Umgang mit Mängeln und Instandhaltungsmaßnahmen. Für Unternehmen ist das Seminar wichtig, weil es die rechtssichere Erfüllung gesetzlicher Prüfpflichten ermöglicht, Arbeitsunfälle reduziert und damit die Sicherheit der Beschäftigten sowie den betrieblichen Haftungsschutz deutlich verbessert.
Auch dieses Seminarthema bieten wir auf Anfrage als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen an. Bei der Inhouse-Schulung können direkt die hauseigenen Räumlichkeiten und die tatsächlich eingesetzten Leitern, Tritte und Fahrgerüste berücksichtigt werden, so dass Prüfabläufe, typische Mängel und Dokumentation realitätsnah geübt werden. Bei Interesse an einer Inhouse-Brandschutz-Schulung: kontaktieren Sie uns!
Das Seminar „Befähigte Person / Fachkundiger für Kühlschmierstoffe“ vermittelt umfassende rechtliche Grundlagen sowie das nötige Fachwissen für den sicheren Umgang mit Kühlschmierstoffen (KSS), die aufgrund ihrer Zusammensetzung gesundheitliche Risiken bergen können. Die Teilnehmenden lernen unter anderem den Aufbau und die Verwendung von KSS, deren Annahme, Lagerung, Pflege, Überwachung, Gefährdungsbeurteilung sowie die korrekte Dokumentation – ergänzt durch praktische Übungen. Für Unternehmen ist diese Schulung wichtig, weil sie gesetzliche Unterweisungspflichten erfüllt, den Arbeitsschutz im Umgang mit KSS verbessert und hilft, gesundheitliche Risiken sowie betriebliche Störungen durch unsachgemäßen Umgang zu minimieren.
Die Seminare zum Thema „Gefahrstoffbeauftragter, Fachkunde Gefahrstoffe“ vermitteln die rechtlichen Grundlagen sowie praktische Anforderungen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Unternehmen. Die Teilnehmenden lernen u. a. Chemikalien‑ und Gefahrstoffrecht, Einstufung und Kennzeichnung, Gefährdungsbeurteilung, Lagerung, innerbetrieblichen Transport, Entsorgung sowie die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses und geeigneter Schutzmaßnahmen. Für Unternehmen ist die Schulung wichtig, weil sie ein rechtssicheres Gefahrstoffmanagement ermöglicht, Verantwortliche qualifiziert und damit Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz verbessert.
Die Online-Fortbildungen in diesem Bereich vermitteln aktuelle Entwicklungen im Chemikalien‑ und Umweltrecht sowie deren Auswirkungen auf die Gefahrstoffverordnung und das betriebliche Gefahrstoffmanagement. Die Teilnehmenden frischen ihre Kenntnisse zu Rechtsgrundlagen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und der praktischen Umsetzung im Unternehmensalltag auf und erhalten Raum für Erfahrungsaustausch. Personen, die bereits Gefahrstoffbeauftragte sind, können in diesen Fortbildungsangeboten die gesetzlich geforderte Aktualisierung der Fachkunde sicherstellen und ein wirksames, sicheres Gefahrstoffmanagement aufrechterhalten.
Das Seminar „Fremdfirmenkoordinator: Arbeitssicherheit von externen/betriebsfremden Firmen“ vermittelt die rechtlichen Grundlagen sowie die Rechte und Pflichten von Personen, die den Einsatz externer Dienstleister im Betrieb koordinieren. Die Teilnehmenden lernen u. a. Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, Haus‑ und Baustellenordnungen zu erstellen, Fremdfirmen anhand ihrer Expertise auszuwählen und zu kontrollieren sowie Verträge und Dokumentationen rechtssicher zu gestalten – ergänzt durch Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch. Für Unternehmen ist diese Schulung wichtig, weil der Einsatz von Fremdfirmen ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringt und eine strukturierte Fremdfirmenkoordination gesetzlich gefordert ist, um Sicherheit, Compliance und klare Verantwortlichkeiten sicherzustellen.
Die Seminare zum Thema „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)“ vermitteln die nach RAB 30 erforderlichen arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse für die Koordination von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Teilnehmende erlernen umfassend die rechtlichen Vorgaben der Baustellenverordnung, die Ermittlung und Beurteilung baustellenspezifischer Gefährdungen, die Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie weiterführende koordinative Aufgaben wie das Erstellen und Pflegen des Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzplans, die Kommunikation mit allen am Bau Beteiligten, den Umgang mit Konfliktsituationen und die Vorbereitung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage. Unternehmen profitieren von dieser Qualifikation, weil Bauherren bei Projekten mit mehreren ausführenden Firmen gesetzlich zur Bestellung eines fachkundigen SiGeKo verpflichtet sind und ein gut koordinierter Arbeitsschutz maßgeblich dazu beiträgt, Unfälle zu vermeiden, Bauabläufe zu sichern und rechtliche Risiken zu minimieren.
Unsere Seminarangebote im Bereich Gewässerschutz vermitteln grundlegende Fachkenntnisse zum Gewässerschutz gemäß Wasserhaushaltsgesetz, einschließlich rechtlicher Grundlagen, Aufgaben des Betriebsbeauftragten und praxisnaher Themen wie Eigenüberwachung, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Erstellung des Jahresberichts. Teilnehmende lernen, gesetzliche Anforderungen richtig einzuordnen, betriebliche Abläufe im Hinblick auf Gewässerschutz zu bewerten und technische wie organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Gewässerreinhaltung im Unternehmen umzusetzen. Damit können sie im Betrieb Beratungs‑, Kontroll‑ und Dokumentationsaufgaben übernehmen, Schwachstellen erkennen sowie ein rechtssicheres und umweltkonformes Gewässerschutzmanagement unterstützen. Diese Themen sind insbesondere für Unternehmen wichtig, die Abwasser in Gewässer einleiten oder mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, da sie gesetzlich verpflichtet sind, fachkundige Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen und auszubilden, um Rechtssicherheit, Umweltschutz und betrieblichen Gewässerschutz dauerhaft sicherzustellen.
In den Fortbildungen steht die Aktualisierung bestehender Fachkunde im Fokus, bei der die Teilnehmenden praxisnah über aktuelle Neuerungen im Wasserhaushaltsgesetz, den Stand der Technik und relevante Änderungen angrenzender Rechtsbereiche informiert werden und Möglichkeiten zum fachlichen Austausch bekommen.
Jeder Arbeitgeber muss grundsätzlich die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsmittel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewerten, Gefährdungen minimieren und Maßnahmen zur Verbesserung durchführen. Hierfür kann er fachkundige Personen beauftragen. Sie können die Gefährdungen in Ihrem Betrieb erkennen, beurteilen und Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen bzw. empfehlen. Hierfür erlernen Sie die strukturierte Vorgehensweise und die rechtssichere Dokumentation.
Seminare zu diesem Thema bieten wir auf Anfrage in Kiel oder Hamburg an, oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen – kontaktieren Sie uns.
Seit 2013 müssen alle Unternehmen auch die Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben. Sie kennen die Grundlagen psychischer Belastungen im Arbeitsalltag und können diese sowohl erkennen als auch bewerten. Sie erlernen Lösungsansätze zur Reduktion und Vermeidung psychischer Belastungen.
Seminare zu diesem Thema bieten wir auf Anfrage in Kiel oder Hamburg an, oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen – kontaktieren Sie uns.
Sie lernen die möglichen Begehungsformen und deren Zielsetzung für das Unternehmen, die Mitarbeiter und den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Sie kennen die Dokumentations- und Umsetzungspflichten.
Seminare zu diesem Thema bieten wir auf Anfrage in Kiel oder Hamburg an, oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen – kontaktieren Sie uns.
Die Berufsgenossenschaften verlangen in der DGUV Vorschrift 1, § 4: „Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung (…) zu unterweisen; die Unterweisung muss erforder-lichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.“
Sie können Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und erlernen mit welchen Maßnahmen Arbeitsunfälle vermieden werden können. Sie wissen wie man Arbeitsunfälle, Störfälle und Ausfallzeiten im Unternehmen reduzieren kann. Sie können Unterweisungen planen und sie anschaulich und verständlich gestalten. Sie kennen die geeigneten Materialien und Hilfsmittel. Die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter kann für Ihr Unternehmen in einer Inhouse-Schulung (bitte besprechen Sie mit uns einen individuellen Termin) gezielt auf Ihre betrieblichen Besonderheiten und speziellen Gefahren eingehen.
Seminare zu diesem Thema bieten wir auf Anfrage in Kiel oder Hamburg an, oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen – kontaktieren Sie uns.
Der Unternehmer und/oder Führungskräfte haben die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicherzustellen und befinden sich verstärkt in der Haftung. In unseren Seminaren erhalten Sie einen Überblick über die Arbeitgeberpflichten des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die damit verbundenen Haftungsrisiken bzw. Aufgaben der Beteiligten. Sie lernen, welche Aufgaben alle Beteiligten im betrieblichen Arbeitsschutz haben. Sie werden in die Lage versetzt, eine erste Einschätzung zum Stand des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb zu treffen.
Seminare zu diesem Thema bieten wir auf Anfrage in Kiel oder Hamburg an, oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen im Unternehmen – kontaktieren Sie uns.