Direkt zum Inhalt
Mann an Tisch mit Laptop und VR-Brillen
  • Ausbildung
  • Digitalisierung & Arbeit 4.0

Arbeit-von-morgen-Gesetz – sind die Beschäftigten von heute bereit für die Arbeit von morgen?

Im Mai 2020 wurde das Arbeit-von-morgen-Gesetz vom Bundestag verkündet. Es dient zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung. Das bedeutet unter anderem: Weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von beschäftigten Personen. Welche Bedeutung das genau für Fachkräfte und Auszubildende hat und wer von den neuen Regelungen noch profitiert, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz?
  2. Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Beschäftigte
  3. Verbesserung der Ausbildungsförderung
  4. Wer profitiert noch von dem Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Was ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Der Arbeitsalltag verändert sich kontinuierlich und stellt Arbeitnehmende sowie Unternehmen vor neue Herausforderungen. Wer mit dem Strukturwandel mithalten möchte, sollte sich regelmäßig weiterbilden, um bereit für die Arbeit von morgen zu sein. Das Arbeit-von-morgen-Gesetz beinhaltet daher folgende sechs Maßnahmen:

  • Strukturwandel: Qualifizierung stärker unterstützen
  • Mehr Qualifizierung in der Transfergesellschaft
  • Qualifizierung von Anfang an unterstützen
  • Kurzarbeitergeld zur Brücke im Wandel machen  
  • Digitalisierung in der Verwaltung vorantreiben  
  • Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte sichern

Verbesserung der Förderungsmöglichkeiten für Beschäftigte

Die berufliche Weiterbildung gilt als wichtiger Grundstein für die Fachkräftesicherung in Deutschland. Das neue Gesetz zielt daher darauf ab, die Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung und Qualifizierung von Arbeitnehmenden zu erweitern. So wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt: Berufstätige sollen für die voranschreitende Digitalisierung innerhalb ihrer Berufsfelder geschult werden, um damit ihre Erwerbstätigkeit zu sichern. Unterstützung erfahren Sie in Form von höheren Zuschüssen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag eine betriebsbezogene Weiterbildung vorzieht. Zudem sollen Sammelverträge die Weiterbildung von beschäftigten Personen handhabbarer machen. Im Vergleich zu vorher werden nun auch kürzere Weiterbildungen ab 120 Stunden und mit geringeren Teilnehmerzahlen gefördert, um mehr Betriebe mit der Weiterbildungsförderung zu erreichen.  

Aufstiegsfortbildung bei der TAN - Techniker/Technikerin

Verbesserung der Ausbildungsförderung

Eine gute Ausbildung ist die Voraussetzung für den Einstieg in das Berufsleben. Wer die junge Generation rechtzeitig fördert, beugt langfristig gesehen individuelle Beschäftigungskrisen vor und verbessert die Chance auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Ausbildungsförderung soll mithilfe des Arbeit-von-morgen-Gesetzes verbessert werden, um ein hohes Ausbildungsniveau der angehenden Berufseinsteigenden zu gewährleisten. Folgende Punkte werden in dem Gesetz festgehalten:

Die AsA kann von angehenden Auszubildenden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, bei der Vorbereitung auf Prüfungen oder während der gesamten Ausbildung bis hin zur erfolgreichen Eingliederung in einen Betrieb wahrgenommen werden.

  • Sogenannte „Grenzgänger“, die als Tagespendler oder Tagespendlerinnen im grenznahen Ausland leben und in Deutschland eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, sollen künftig mit ausbildungsflankierenden Maßnahmen unterstützt werden
  • Künftig können während einer Einstiegsqualifizierung, die als Einstieg in eine Ausbildung absolviert wird, Fahrtkosten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule übernommen werden.

Kennen Sie schon unser überbetriebliches Ausbildungszentrum?

Wir passen unser Angebot auf Ihre individuellen Bedürfnisse der externen Ausbildung an – mit der Auftragsausbildung.

Wer profitiert noch von dem Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Transfergesellschaften  

Transfergesellschaften fangen Menschen auf, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Sie haben das Ziel, von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte schnellstmöglich in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Nach freiwilligem Eintritt in die Transfergesellschaft erhalten die Beschäftigten Transferkurzarbeitergeld sowie Einstiegs- und Qualifizierungsangebote.  

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Die Förderung einer Weiterqualifizierung wird unabhängig von Berufsabschluss und Alter erweitert: Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Außerdem werden nun auch längere Weiterbildungsmaßnahmen möglich.  

Von Kurzarbeit betroffene Unternehmen und Beschäftigte

Das Gesetz schafft zudem Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld: Die Regelungen wurden deutlich geöffnet und erleichtert, sodass Entlassungen vermieden werden können. Es besteht nun die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate zu beziehen, wenn dies in einzelnen Branchen benötigt wird.  

Darüber hinaus gibt es Sonderregelungen für die Betriebsratsarbeit sowie zum Vorantreiben der Digitalisierung in der Verwaltung.

Sie haben noch offene Fragen zu den Möglichkeiten einer Förderung?

Unser Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld über die Voraussetzungen für eine förderungsfähige Weiterbildung. Nutzen Sie das Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei uns an der TAN!

Interessant? Erzählen Sie es weiter!

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

  • Ausbildung

Berufsanerkennung ohne Ausbildung - IHK-Externenprüfung für Metall- und Elektroberufe

  • Ausbildung
  • Fortbildungen

AEVO-Prüfung: Ausbilderin oder Ausbilder werden

  • Fördermöglichkeiten
  • Ausbildung
  • Fortbildungen

Das neue Weiterbildungsgesetz im Fokus