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Aufstiegs-BaföG: Macht Fortbildungen mit geringen Kosten möglich

Sie sind unzufrieden in Ihrem Beruf und möchten einen beruflichen Aufstieg? Die Fortbildungskosten sind zu hoch und Ihnen fehlt die finanzielle Unterstützung? Dann ist das Aufstiegs-BaföG genau die richtige Fördermöglichkeit für Sie: Viele der beruflichen Fortbildungen an der Technischen Akademie Nord, wie zum Beispiel der Staatlich geprüfte Techniker, lassen sich durch das Aufstiegs-BaföG fördern. Auf diese Weise besuchen Sie eine Privatschule und haben trotzdem kaum Fortbildungskosten.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist das Aufstiegs-BaföG?
  2. Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BaföG?
  3. Welche Kosten werden übernommen?
  4. Fördermittel bei Voll- und Teilzeit
  5. Beruflicher Aufstieg an der TAN – Antrag und Unterstützung

Was ist das Aufstiegs-BaföG?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG) ist das Gegenstück zum Bundesausbildungsgesetz (BaföG) in der beruflichen Bildung. Als Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden Sie hierbei durch Beiträge zu den Fortbildungskosten und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Das Ziel des Aufstiegs-BaföGs ist es, die berufliche Höherqualifizierung zu erweitern und auszubauen. Mit dieser Fördermöglichkeit soll die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in Deutschland gestärkt werden. Das Gesetz dient der Erleichterung des beruflichen Aufstiegs jeder einzelnen Person, sodass Sie und alle anderen Interessierten möglichst gleiche Chancen haben.

Das Aufstiegs-BaföG besteht seit 1996. Seither wurde es vier Mal abgeändert – zuletzt am 01. August 2020. Seitdem ist das Fördermittel attraktiver denn je.

Wer hat Anspruch auf das Aufstiegs-BaföG?

Ein Anspruch auf berufliche Förderung besteht auf jeder im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufe und für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.

Dazu zählen folgende Lehrgänge:

  1. Geprüfte Berufsspezialisten (Fortbildungsstufe 1)
  2. Bachelor Professional (Fortbildungsstufe 2)
  3. Master Professional (Fortbildungsstufe 3)

Personen, wie zum Beispiel Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, können die Fördermöglichkeit nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen ebenso in Anspruch nehmen. Das Aufstiegs-BaföG unterstützt ausschließlich Fortbildungsmaßnahmen von zertifizierten Anbietern.

Welche Kosten werden übernommen?

Die eigene Familie und berufliche Fortbildungen sollen miteinander vereinbar sein. Dabei spielt die Gewährung eines Vollzuschusses für Sie sicherlich eine entscheidende Rolle. Während vor der letzten Änderung des Förderungsgesetzes noch optionale Darlehensanteile über die KfW-Bankengruppen beansprucht werden konnten, gelten zum jetzigen Zeitpunkt Unterhaltsbeiträge als 100%ige Zuschüsse. Das heißt, wenn Sie alle Regelungen des Aufstiegs-BAföGs entsprechend einhalten, müssen Sie die Zuschüsse nicht zurückzahlen. Für Alleinstehende werden monatlich maximal 885 € als finanzielle Unterstützung veranlasst. Für verheiratete Personen betragen die Fördermittel monatlich maximal 1.590,00 €.

Eine weitere deutliche Verbesserung des Gesetzes gibt es bei den sogenannten Maßnahmenbeiträgen. Damit sind die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gemeint. Der Zuschussanteil an diesen Gebühren beträgt 50 %. Die gleiche Höhe an finanzieller Unterstützung gibt es für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit. Darüber hinaus wird auch der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung auf 50 % erhöht.

Daneben erhalten Sie einen 100%igen Erlass des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz.

Fördermittel bei Voll- und Teilzeit

Lehrgänge der ersten Fortbildungsstufe, die des Berufsspezialisten, müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen. Bis zu einer Mindeststundenzahl von 400 Stunden werden diese in Teilzeit gefördert, bei einer Unterrichtsstundenzahl darüber hinaus auch in Vollzeit. Die Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufe, folglich die des Bachelor Professionals oder des Master Professionals, müssen jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten. Sie können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit gefördert werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Aufstiegsbafög

Techniker werden bei der TAN

Melden Sie sich für die Fortbildung zum Techniker in Vollzeit oder berufsbegleitend an und nutzen dabei die Vorteile des Aufstiegs-BAföGs.

Beruflicher Aufstieg an der TAN – Antrag und Unterstützung

Mit der Entscheidung zu einer beruflichen Fortbildung an der Technischen Akademie Nord können Sie die Fördermöglichkeit in Form des Aufstiegs-BaföG sinnvoll nutzen. Wir erklären Ihnen gerne, welche beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten an der TAN für eine Förderung in Frage kommen. Zusätzlich statten wir Sie gerne mit ersten Informationsmaterialen zum Aufstiegs-BaföG aus. Bei Unsicherheiten ist ein Beratungstermin bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eine häufige Hilfe. Die Verwaltung der TAN bearbeitet anschließend Ihre Anträge und Formblätter und unterstützt Sie semesterweise dabei.

Informationen zur Antragstellung

Konnten wir Ihre finanziellen Sorgen aus dem Weg räumen? Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere beruflichen Aufstiegsfortbildungen oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin bei uns, damit Sie auch weiterhin den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gewachsen sind.

Interessant? Erzählen Sie es weiter!

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