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Aufstiegs-BAföG: Macht Fortbildungen mit geringen Kosten möglich

Sie wollen beruflich aufsteigen und suchen nach einer Förderung? Fortbildungen können in vielen Fällen über das Aufstiegs-BAföG (auch Meister BAföG oder Techniker BAföG genannt) mitfinanziert werden: Viele der beruflichen Fortbildungen an der Technischen Akademie Nord, wie zum Beispiel der Staatlich geprüfte Techniker, lassen sich so fördern. Minimieren Sie Ihre Fortbildungskosten, während Sie ihren beruflichen Spielraum erweitern.

Inhaltsverzeichnis
  1. Was ist Aufstiegs-BAföG eigentlich?
  2. Wer bekommt Aufstiegs-BAföG bewilligt?
  3. Welche Kosten werden übernommen?
  4. Fördermittel bei Voll- und Teilzeit
  5. Beruflicher Aufstieg an der TAN – Antrag und Unterstützung

Was ist Aufstiegs-BAföG eigentlich?

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG / Aufstiegs-BAföG) ist das Gegenstück zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der beruflichen Bildung. Als Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden Sie hierbei durch Beiträge zu den Fortbildungskosten und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Das Ziel des Aufstiegs-BAföGs ist es, die berufliche Höherqualifizierung zu erweitern und auszubauen. Mit dieser Fördermöglichkeit soll die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in Deutschland gestärkt werden. Das Gesetz dient der Erleichterung des beruflichen Aufstiegs jeder einzelnen Person, sodass Sie und alle anderen Interessierten möglichst gleiche Chancen haben.

Das Aufstiegs-BAföG besteht seit 1996. Seither wurde es vier Mal abgeändert – zuletzt am 01. August 2020. Seitdem ist das Fördermittel attraktiver denn je.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG bewilligt?

Ein Anspruch auf berufliche Förderung über das Aufstiegs-BAföG besteht auf alle Fortbildungsmaßnahmen, die in eine der folgenden im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgelegten Lehrgänge bzw. Fortbildungsstufen fallen:

  1. Geprüfte Berufsspezialisten (Fortbildungsstufe 1)
  2. Bachelor Professional (Fortbildungsstufe 2)
  3. Master Professional (Fortbildungsstufe 3)

Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG zu bekommen sind also mit den Voraussetzungen zu diesen Fortbildungsmaßnahmen gleichzusetzen. Wollen Sie bspw. in der Fortbildungsstufe 2 für die Fortbildung zum Staatlich geprüften Techniker BAföG beantragen, sollten Sie eine Berufsausbildung im einschlägigen Bereich haben und eine 1-jährige Berufserfahrung.

Personen, wie zum Beispiel Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis, können die Fördermöglichkeit nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen ebenso in Anspruch nehmen. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt ausschließlich Fortbildungsmaßnahmen von zertifizierten Anbietern.

Eine klare Ausnahme gibt es jedoch: Wenn Sie bereits einen Masterabschluss oder einen entsprechenden Hochschulabschluss haben, wird Ihnen keine AFBG Förderung bewilligt.

Fördermittel bei Voll- und Teilzeit

Lehrgänge der ersten Fortbildungsstufe, die des Berufsspezialisten, müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden umfassen. Bis zu einer Mindeststundenzahl von 400 Stunden werden diese in Teilzeit gefördert, bei einer Unterrichtsstundenzahl darüber hinaus auch in Vollzeit.

Die Maßnahmen der zweiten und dritten Fortbildungsstufe, folglich die des Bachelor Professionals oder des Master Professionals, müssen jeweils mindestens 400 Unterrichtsstunden beinhalten. Sie können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit gefördert werden.

Weitere Informationen und Einzelheiten zum Aufstiegs-BAföG

Welche Kosten werden übernommen?

Es werden Ihnen sogenannte Maßnahmenbeiträge bewilligt. Damit sind die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gemeint. Der Zuschussanteil an diesen Gebühren beträgt 50 %. Die gleiche Höhe an finanzieller Unterstützung gibt es für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit. Darüber hinaus wird auch der Darlehenserlass bei Bestehen der Prüfung auf 50 % erhöht. Sie können den Rest der Summe durch ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW abdecken. Es können so also 75% des Gesamtdarlehens erstattet werden.

Ein 100%iger Erlass des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ist durch Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz möglich.

Die genauen Gegebenheiten sollten Sie immer mit Ihrem Förderer direkt besprechen, damit hier keine unangenehmen Überraschungen auf Sie zu kommen. Aktuelle Infos finden Sie auch auf der offiziellen Seite zum Aufstiegs-BAföG des BMBF.

Frau mit roten Haaren sitzt vor Laptop und lächelt

Fragen zur Förderung?

Sie sind sich nicht sicher, was Sie mit all diesen Informationen anfangen sollen? Wir helfen Ihnen gerne, rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Muss Aufstiegs-BAföG zurückgezahlt werden?

Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig übernommen - das heißt, Sie müssen die Unterhaltsförderung nicht zurückzahlen, solange Sie die Regelungen des Aufstiegs-BAföGs einhalten.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden jedoch nicht komplett übernommen, mehr Infos dazu, gibt es weiter oben.

Aufstiegs-BAföG - monatlicher Unterhalt

Besuchen Sie eine Vollzeitfortbildung, so können Sie eine von Einkommen und Vermögen abhängige Unterhaltsförderung bekommen, diese soll Ihre Lebenserhaltungskosten abdecken.

Monatlicher Unterhalt (Stand: Sommer 2024)

  • Für Alleinstehende liegt der monatliche Unterhaltungsbetrag derzeit bei höchstens 963€.
  • Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende erhalten nochmal 235€ mehr.
  • Für Eltern erhöht sich der Betrag nochmal um 235€ pro Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat.
  • Vermögens- und Einkommensunabhängiger Zuschuss für Alleinerziehende, die Kinder mit Behinderung unter 14 Jahren haben – pro Kind je 150€

Aufstiegs-BAföG - Zuverdienst

Es ist Ihnen neben Ihrer Vollzeitausbildung gestattet abzugsfrei Geld zu verdienen, dabei liegt der Freibetrag bei 330€. Für Verheiratete erhöht sich der Freibetrag um 805€ und je Kind nochmal um 730€. Vom Freibetrag wird das Einkommen des Lebenspartners ab dem 1.606ten Euro abgezogen. Sollte für Sie ein Nebenverdienst infrage kommen, lassen Sie sich Ihren individuellen Freibetrag am besten einmal von Ihrem Förderer bestätigen.

Mann zeigt Daumen nach oben. Frau steht an Tresen dahinter.

Techniker werden bei der TAN

Melden Sie sich für die Fortbildung zum Techniker in Vollzeit, berufsbegleitend oder jetzt auch als Techniker dual an und nutzen dabei die Vorteile des Aufstiegs-BAföGs.

Beruflicher Aufstieg an der TAN – Antrag und Unterstützung

Mit der Entscheidung zu einer beruflichen Fortbildung an der Technischen Akademie Nord können Sie die Fördermöglichkeit in Form des Aufstiegs-BAföG sinnvoll nutzen. Wir erklären Ihnen gerne, welche beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten an der TAN für eine Förderung in Frage kommen. Zusätzlich statten wir Sie gerne mit ersten Informationsmaterialen zum Aufstiegs-BAföG aus.

Bei Unsicherheiten ist ein Beratungstermin bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eine häufige Hilfe. Die Verwaltung der TAN bearbeitet anschließend Ihre Anträge und Formblätter und unterstützt Sie semesterweise dabei.

Informationen zur Antragstellung

Konnten wir Ihre finanziellen Sorgen aus dem Weg räumen? Verschaffen Sie sich einen Überblick über unsere beruflichen Aufstiegsfortbildungen oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin bei uns, damit Sie auch weiterhin den Anforderungen der sich wandelnden Arbeitswelt gewachsen sind.

Interessant? Erzählen Sie es weiter!

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