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Mann mit rotem Helm daneben AGS Symbole
  • Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Wissenswertes zur Sifa Ausbildung 2.0

Gesunde Angestellte und deren Schutz bei ihrer täglichen Arbeit durch die Umsetzung entsprechender Maßnahmen – das ist uns bei der TAN besonders wichtig! Daher möchten wir unser Wissen an möglichst viele Menschen weitergeben.

Unsere Fort- und Weiterbildungen schulen und qualifizieren alle im Bereich Arbeitsschutz verantwortlichen Personen. Auf Anfrage bilden wir Ihr Team auch in Ihrem Unternehmen aus. Sofern Sie kurzfristig eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigen, stellen wir Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) zur Seite. Gern auch übergangsweise, bis Sie eine eigene SIFA im Unternehmen haben.

Frau mit Helm und Warnweste auf Baustelle

Achtung: Die Sifa Ausbildung wurde verändert

Seit Juli 2023 gilt die neue, verbesserte und dadurch längere Sifa Ausbildung - Sifa 3.0 - in ganz Deutschland.

„Sicherheit von Leben und Gesundheit aller Beschäftigten bei der Arbeit“ – so steht es in unseren Gesetzen. Die umfassende Definition von Arbeitsschutz beinhaltet:

  • Menschengerechte Arbeitsgestaltung
  • Maßnahmen, Mittel und Methoden zur Begrenzung des Schadensausmaßes
  • Rehabilitation und Re-Integration
Inhaltsverzeichnis
  1. Wer achtet darauf, ob ich mich um Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen kümmere?
  2. Aus welchen Gründen benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
  3. Welche Aufgaben übernimmt eine SIFA?
  4. Welche Personen sind geeignet bzw. können SIFA werden?
  5. Wie wird eine SIFA ausgebildet?
  6. WICHTIG FÜR IHRE PLANUNG – Änderungen der Ausbildung ab Sommer 2023
  7. Muss sich eine SIFA stetig weiterbilden?

Wer achtet darauf, ob ich mich um Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen kümmere?

Arbeitssicherheit ist Ländersache und wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Bei uns in Schleswig-Holstein sollen jährlich ca. 5% der Unternehmen überprüft werden, eine steigende Tendenz ist hierbei zu verzeichnen.  

Die Berufsgenossenschaften (BG) prüfen in der letzten Zeit vermehrt die Einhaltung der Forderungen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Was wollen sie sehen? Zum Beispiel, ob Gefährdungsbeurteilungen vorliegen, ob Erste Hilfe Vorkehrungen und Brandschutz entsprechend vorhanden und aktuell sind und ob Mitarbeiter regelmäßig unterwiesen werden.

Frau mit roten Haaren sitzt vor Laptop und lächelt

Beratung & Buchung

Melden Sie sich per Mail an seminare@t-a-nord.de oder Telefon 040/63784350 für direkte Buchungsanfragen oder eine individuelle Beratung zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Aus welchen Gründen benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gefühlt sind es unzählige Gesetze, Vorschriften und Regularien, die im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllt werden wollen.  

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sagt ganz klar, was Führungskräfte und Vorgesetzte hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu beachten haben. Das Ganze ist in der DGUV 1 konkretisiert. Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Betriebe verpflichtet, sich sicherheitstechnisch und Betriebsärztlich beraten zu lassen. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Kurz gesagt: In allen Unternehmen wird laut DGUV eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) für die sicherheitstechnische Betreuung benötigt.

Arbeitgebern ist es selbst überlassen, ob eine eigene interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wird oder die Dienstleistung einer externen Fachkraft in Anspruch genommen wird. Die Ausbildung einer internen SIFA ist zeit- und kostenintensiv und lohnt sich deshalb nur für größere Unternehmen. Für kleinere und Kleinstunternehmen bietet sich die Bestellung einer externen Fachkraft oder die Betreuung durch einen überbetrieblichen Dienst an.

Im Idealfall holen sich Unternehmen Unterstützung und bauen ein Team für den Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf. Bestehend aus:

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Betriebsarzt
  • Sicherheitsbeauftragten
  • Ersthelfer
  • Brandschutzbeauftragte
  • Brandschutzhelfer

Welche Aufgaben übernimmt eine SIFA?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät die Betriebe in allen Fragen der Arbeitssicherheit, bei der Unfallverhütung und bei der Gestaltung der Arbeit im Unternehmen. Das ist im Arbeitssicherheitsgesetzes (§6 ASiG) festgelegt und im Anhang der DGUV Vorschrift 2 detailliert erläutert.

Eine SIFA ist, neben dem Betriebsarzt, nach ASiG direkt der Leitung des Betriebs unterstellt. Sie ist eine eigene Stabstelle und unmittelbar an die oberste Leitungsebene angebunden.

Welche Personen sind geeignet bzw. können SIFA werden?

Von einer ausgebildeten SIFA wird ein Grundverständnis für alle Arbeitsschutzfragen verlangt. Zudem ist die Kooperation mit vielen Beteiligten im Unternehmen erforderlich.  

Fachkraft für Arbeitssicherheit können werden:

  • Staatlich anerkannte Techniker / Technikerinnen oder Meister / Meisterinnen (oder meisterähnliche Tätigkeiten, gleichwertige Qualifikationen)
  • Personen mit Bachelor oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurswissenschaften
  • Ingenieure und Ingenieurinnen
  • Gesundheitswissenschaftler und Gesundheitswissenschaftlerinnen
  • Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium im naturwissenschaftlichen Bereich

Zu einem der o.g. Abschlüsse ist die Ausübung des entsprechenden Berufes von mind. zwei Jahren entscheidend und dass Sie einen Lehrgang zum Erwerb sicherheitstechnischer Fachkunde (SIFA-Lehrgang) erfolgreich abgeschlossen haben.

Wie wird eine SIFA ausgebildet?

Wahlweise berufsbegleitend oder in Vollzeit.

Bei der TAN werden angehende SIFAs aktuell (noch) in nur 13 Wochen Vollzeit ausgebildet (Stufe I + II). Die anschließende Stufe III wird bei einer Berufsgenossenschaft erlernt und geprüft. Diese dritte Stufe ist innerhalb von drei Jahren nach Ausbildung in Stufe I+II zu absolvieren.

Während der Ausbildung erwerben die Teilnehmer die nötige sicherheitstechnische Fachkunde, als Voraussetzung für ihre Tätigkeit gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Ihre Handlungskompetenz erreichen Sie durch Qualifikationen in den Bereichen fachliches Wissen, Methodenkompetenz sowie der sozialen Kompetenz.  

Grafik zum Aufbau der Ausbildung der Sicherheitsfachkraft
LEK: Lernerfolgskontrolle

Die Ausbildung teilt sich in Präsenz- und Selbstlernphasen auf, dazwischen ist ein vierwöchiges Praktikum in einem Betrieb zu absolvieren.  

Die Präsenzphasen finden in Vollzeit an unseren Standorten Rostock, Hamburg oder Kiel statt.

In den Selbstlernphasen wird anhand einer interaktiven Lernsoftware auf einem USB-Stick Fachwissen zum Arbeitsschutz erlernt.  

Das vierwöchige Praktikum wird idealerweise im eigenen Unternehmen durchgeführt. Über die Praktikumsaufgabe wird ein Bericht von mindestens 10 Seiten Umfang als Lernerfolgskontrolle 2 geschrieben.

WICHTIG FÜR IHRE PLANUNG – Änderungen der Ausbildung ab Sommer 2023

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ändert sich hinsichtlich der Dauer und der Teilnahmekosten.

Im Fokus steht dabei die SIFA-Lernwelt, die online zur Verfügung steht. Hier findet der Austausch unter den Teilnehmern und mit den Dozenten statt. In diesem Online-Bereich findet auch das Selbstorientierte Lernen, kurz SOL, (ehemals Selbstlernphasen) statt.

Wichtige Grundlage für die neue Ausbildungsform: stabiles, gutes Internet und ein PC-Zugang.

Das benötigte Praktikum ist zukünftig in mehrere Abschnitte im Unternehmen aufgeteilt.  

Bei der TAN bilden wir für alle Anmeldungen bis zum Sommer 2023 noch nach der bisherigen Form aus – in nur 13 Wochen sind Sie Fachkraft für Arbeitssicherheit (Stufe II). Auch hier wird ein eigener PC für die Selbstlernphasen benötigt, Internetzugang ist hilfreich. Zudem ist ein vier wöchiges Praktikum in einem Unternehmen zu absolvieren. Der dazugehörige Abschlussbericht ist die Lernerfolgskontrolle 2.

Wer noch in 2023 die Ausbildung in kurzer Zeit erlangen möchte, kann sich ab sofort anmelden. An unseren Standorten Rostock, Hamburg und Kiel finden das ganze Jahr über Sifa-Ausbildungen statt.  

Ein Stift liegt in einem Terminplaner

Alle Termine zur SIFA-Ausbildung bei der TAN

Muss sich eine SIFA stetig weiterbilden?

Auf dem Laufenden zu sein, ist für die Arbeit einer SIFA unerlässlich. Kontinuierliche Weiterbildung ist daher wichtig. Das kann durch regelmäßige Fortbildungen erfolgen, eine gesetzliche Frist gibt es dabei jedoch nicht.

Nächster SIFA-Fortbildungstermin bei der TAN:

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Fortbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa)

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